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-> Personenversicherung | Allgemeines | |||||||
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AllgemeinesSchweizerische Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit während einer beschränkten Zeit den Lohn weiterzuzahlen. Im Normalfall trägt jedoch der Arbeitgeber das Risiko nicht vollumfänglich selber, sondern schliesst bei einer Versicherungsgesellschaft eine Krankentaggeldversicherung ab. Lohnfortzahlung bei Versicherung mit Wartefrist ![]() Die Krankentaggeldversicherung beginnt meistens erst nach einer Wartefrist von 30 - 90 Tagen oder länger. Während der Wartefrist erfolgt keine Versicherungsleistung und der Arbeitgeber bezahlt weiterhin den Lohn. Eine Reduktion der Wartefrist ist grundsätzlich möglich. Da die Versicherungsprämien jedoch extrem ansteigen, machen Arbeitgeber selten von dieser Möglichkeit Gebrauch. |
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