SCHUTZMASSNAHMEN GEGEN ERDBEBEN
Gegen Erdbeben selbst sind keine Massnahmen möglich, jedoch gibt es in beschränktem Umfang Massnahmen gegen Folgeeffekte wie Rutschung, Felsstürze und Bodenverflüssigung.
Raumplanerische Massnahmen und Objektschutz
Wichtig sind eine erdbebengerechte Bauplanung und eine erdbebenresistente Bauweise. Sie beugen Erdbebenschäden vor. Mikrozonierungen des lokalen geologischen Untergrundes geben Hinweise auf Gebiete, in welchen sich Erschütterungen besonderes stark auswirken oder aber gedämpft werden. Im Weiteren sollten Gebiete gemieden werden, die durch Sekundärprozess wie Rutschungen, Felsstürze und Bodenverflüssigung gefährdet werden können.
Organisatorische Massnahmen
Bis heute ist die Erdbebenvorhersage nicht exakt genug, um die Bevölkerung rechtzeitig warnen zu können. Folglich ist die Katastrophenbereitschaft und die Katastrophenhilfe in den durch Erdbeben bedrohten Gebieten äusserst wichtig. Im Notfall können so viele Menschen gerettet werden.